..IHR GUTES RECHT Außerdem – und das ist wichtig – wird durch die Formu- lierung „zum Bau eines neuen Gebäudes“ klargestellt, dass nur Verträge über die Errichtung von schlüsselfer- tigen Gebäuden gemeint sind; werden dagegen die Ge- werke einzeln direkt bei den jeweiligen Firmen in Auftrag gegeben, gibt es viele Einzelverträge, aber eben nicht den einen Unternehmer, der das neue Gebäude aufgrund eines einzigen Vertrages mit dem Verbraucher zu liefern hat. Deshalb sind dann die Verträge mit den einzelnen Handwerkern keine Verbraucherbauverträge, auch wenn am Ende das Ergebnis dasselbe ist: ein neues Gebäude. Wie sich die „erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude“ von nicht bzw. uner- heblichen Umbauten unterscheiden, wird erst die Recht- sprechung klären. Bisher werden dazu unterschiedliche Meinungen vertreten: die einen sagen, dass ein Eingriff in die Konstruktion oder den Bestand erforderlich, aber auch ausreichend sei, während andere nur solche Um- baumaßnahmen dazurechnen wollen, die mit dem Bau eines neuen Gebäudes vergleichbar wären, wenn also z.B. hinter einer historischen Fassade, die stehen bleibt, alles neu gebaut wird. Im Zweifel sollte man wohl einen Verbraucherbauvertrag annehmen, denn für den Auftrag- geber, den Verbraucher, bringt er sowieso Vorteile und für den Unternehmer besteht das Risiko, dass ein Gericht ihm später vorhält, dass er verbraucherschützende Rechtsvor- schriften verletzt hat. Welche das sind, erörtere ich … ...IM NÄCHSTEN HEFT! IMPRESSUM Herausgeber: Die Haus & Garten WELT e.K. Inhaber: Henry Bielefeldt In der Pietsch 17 21224 Rosengarten Tel. 0 4108 / 590 273 Fax 0 4108 / 590 274 www.DieHausundGartenWELT.de info@DieHausundGartenWELT.de e i D Haus Garten Redaktion: Die Haus & Garten WELT e.K. Henry Bielefeldt (V.i.S.d.P.) Art Direction / Layout / Satz: Kerstin Timm · Kirchstraße 2 · 21218 Seevetal www.timm-grafik.de · info@timm-grafik.de Druck: Beisner Druck GmbH & Co. KG 21244 Buchholz i.d. Nordheide Bildagenturen / Fotos: www.depositphotos.com, www.shutterstock.com, www.fotolia.com Erscheinungsweise: 2 x jährlich Verbreitete Auflage:15.000 Stück Verbreitungsgebiet: Region Nordheide, Buchholz, Tostedt, Rosengarten, Seevetal, Süderelbe, Winsen, Hollenstedt und Umgebung Beiträge, Abbildungen und Anzeigen sind Inserenten- beiträge oder von „Die Haus & Garten WELT“ erstellt und somit urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ohne Einwilligung des Herausgebers ist nicht zulässig. www.DieHausundGartenWELT.de . . .und in d e r n ä ch s t en Au sg ab e : VORSCHAU Der Garten im Winter Möbel Trends Ihr gutes Recht Einbruchschutz Smart Home Architektenrat 59